Investition
Im Allgemeinen
versteht man unter Investition die
„Verwendung finanzieller Mittel“ oder die Anlage von Kapital in Vermögen
bzw. Geldkapital,
um damit neue Geldgewinne, oder höhere Geldgewinne aus bestehenden
Unternehmungen zu erhalten. Sie ist Teil des Betriebsprozesses.
Im weiteren Sinn gehören dazu neben kurzfristigen Anlagen auch Investitionen in
Wertpapiere.
Enger gefasst und am gebräuchlichsten ist der Begriff bei langfristigen Sachanlagen.
Als langfristig kann dabei angesehen werden, wenn das Produktionsmittel
das laufende Geschäftsjahr überdauert. Investitionen umfassen dabei
einen weiten Bereich von Immobilien über Geschäftsfahrzeuge und Maschinen bis zur
Büroeinrichtung und können von öffentlichen wie auch privaten Unternehmungen
getätigt werden.
Weiterhin wird als Investition
im Sinne der Betriebswirtschaftslehre die Anschaffung
eines langfristig nutzbaren Produktionsmittels
bezeichnet. Investitionsgüter werden in der Bilanz in das Anlagevermögen
aufgenommen und gelten somit als Wertgegenstand im Besitz des Unternehmens. Investitionsgüter werden über den erwarteten
Nutzungszeitraum abgeschrieben (siehe Abschreibung).
Beispielsweise kann ein Geschäftsfahrzeug im Wert von 30.000 Euro
angeschafft werden. Wird für dieses eine Nutzung von fünf Jahren geplant,
können in jedem Jahr 6.000 Euro von den Anschaffungskosten als Abschreibung
abgezogen werden. Damit fallen die Gesamtkosten in der Gewinn- und
Verlustrechnung (GuV) nicht bereits im ersten Jahr
an, sondern werden gleichmäßig (in diesem Falle linear im Gegensatz zur progressiven
Abschreibung bzw. degressiven Abschreibung) über die gesamte Nutzungsdauer
verteilt.
Investition und Finanzierung gelten als zwei verschiedene Seiten ein und
derselben Medaille, da jede Investition auch entsprechend gegenfinanziert
werden muss.